Der Kauf und Verkauf von Immobilien; jede kommerzielle und dienstleistungsbezogene Tätigkeit im Bereich Immobilien, insbesondere die Planung, Entwicklung und Durchführung von Immobilienprojekten; die Ausführung von Aufträgen im Bereich Immobilien für eigene Rechnung und für Dritte; vorbehalten bleiben die nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) genehmigungspflichtigen Geschäfte; die Gesellschaft kann zudem in der Schweiz und im Ausland: Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, Beteiligungen an Unternehmen und Einheiten erwerben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, und allgemein an solchen Unternehmen und Einheiten teilnehmen, im eigenen Namen oder im Namen Dritter alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen oder diesen fördern können, Kredite oder andere Formen der Finanzierung an ihre Aktionäre, Unternehmen der gleichen Gruppe oder Dritte gewähren und Sicherheiten aller Art für deren direkten oder indirekten Nutzen leisten, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten auf das Vermögen der Gesellschaft.