Der Betrieb eines Landschaftsarchitekturunternehmens, die Schaffung, Umstrukturierung und Pflege von Gärten sowie alle Arbeiten im Bereich der Außenanlagen. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, immobilien- oder mobiliärbezogenen Transaktionen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Gesellschaftszweck haben, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Operationen.