Die Vermögensverwaltung im Sinne von Artikel 17 Abs. 1 LEFin, Finanz- und Rechnungswesen, die Gründung und Verwaltung von Gesellschaften und anderen rechtlichen Strukturen, die Erbringung von Dienstleistungen und Beratung in Handels-, Finanz-, Rechts- und anderen Angelegenheiten. Die Gesellschaft kann entweder im eigenen Namen oder im Namen von Dritten alle Geschäfts-, Finanz-, Industrie-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte in der Schweiz und im Ausland durchführen, sowie den Erwerb, die Ausbeutung und die Verwertung aller Rechte des geistigen Eigentums. Die Gesellschaft kann alle Handlungen ausführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihren Zielen stehen. Die Gesellschaft kann nach vorheriger Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten. Die Gesellschaft kann auch an der Finanzierung, insbesondere durch die Gewährung von Garantien und Sicherheiten aller Art, an anderen Unternehmen der Gruppe teilnehmen, der die Gesellschaft angehört, und Darlehen an ihre Aktionäre und deren nahestehende Personen gewähren.