Die Gesellschaft verfolgt den Zweck: alle Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere den Kauf, Verkauf, die Verwaltung und die Verwaltung von Immobilien, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann auch: a) alle kommerziellen, finanziellen oder mobiliären Transaktionen durchführen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient; d) im Allgemeinen alle Operationen durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.