Die Übernahme von Beteiligungen, die Verwaltung und alle mit der nachhaltigen Verwaltung von Beteiligungen an schweizerischen oder ausländischen Gesellschaften im Sinne einer Holdinggesellschaft verbundenen Operationen; die Übernahme von Immobilienbeteiligungen in der Schweiz ist ausschließlich kommerziell und schließt Operationen aus, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) verboten sind. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen eröffnen, Unternehmen gründen oder erwerben, die ein ähnliches oder ergänzendes Ziel verfolgen. Sie kann im eigenen Namen oder im Namen von Dritten alle Finanz-, Handels-, Mobilien- oder Immobilienoperationen mit ausschließlich kommerzieller Zweckbestimmung in der Schweiz (unter Ausschluss der durch das LFAIE verbotenen Operationen) durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck verbunden sind, und sich in allen Formen an Unternehmen beteiligen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Gesellschaftszweck haben. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären, den ihr direkt oder indirekt verbundenen Gesellschaften, den ihr nahestehenden Personen oder den Personen, die den Aktionären oder den ihr direkt oder indirekt verbundenen Gesellschaften nahestehen, mit oder ohne Sicherheiten Darlehen gewähren und ihnen andere Leistungen erbringen, in beiden Fällen mit oder ohne Gegenleistung. Sie kann ihnen auch finanzielle Unterstützung in Form von Sicherheiten jeder Art zur Gewährleistung der Verpflichtungen dieser Aktionäre, Gesellschaften oder nahestehenden Personen bieten, mit oder ohne Gegenleistung.