Die Beteiligung an Schweizer oder ausländischen Gesellschaften in jeder Form, sowie der Erwerb durch Kauf, Zeichnung oder auf andere Weise und die Veräußerung durch Verkauf, Tausch oder auf andere Weise von Aktien, Obligationen, Wechseln und anderen Wertpapieren aller Art, der Besitz, die Verwaltung, die Entwicklung und die Verwaltung ihres Portfolios, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte in der Schweiz und im Ausland tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck verbunden sind. Sie kann auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann auch ihren Aktionären und anderen Gesellschaften der Gruppe Kredite gewähren und/oder sich für Kredite, die Dritte ihren Aktionären und anderen Gesellschaften der Gruppe gewähren, solidarisch verpflichten, bürgen oder garantieren.