Die Gesellschaft hat den Zweck, Material für Veranstaltungen zu vermieten, den technischen Ablauf von Veranstaltungen und Aufführungen (Theaterstücke, Konzerte, Festivals, Fernseh- oder Video-Produktionen usw.) gemäß den Anweisungen des oder der Verantwortlichen der Organisation (Regisseur, Regisseurin, etc.) zu gewährleisten. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, an anderen Unternehmen beteiligt sein, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, alle finanziellen, kommerziellen, mobilen, immobilienbezogenen und anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die dazu dienen, ihren Zweck zu entwickeln oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen. Die Gesellschaft kann Kredite oder jede andere Form der Finanzierung an verbundene Gesellschaften, an Dritte oder an die Gesellschafter gewähren sowie Sicherheiten jeder Art zugunsten von verbundenen Gesellschaften oder Dritten direkt oder indirekt geben.