Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb und die Verwaltung von öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants, Cafés, Hotels, Snack-Bars, Café-Bars, Tea-Rooms, Tanzlokale oder ähnlichen Unternehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck teilnehmen, diese erwerben oder mit ihnen fusionieren sowie alle mit ihrem Zweck übereinstimmenden Immobilien-, Handels- oder Finanzgeschäfte tätigen, ausgenommen solche, die durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verboten sind.