Der Erwerb von Beteiligungen aller Art an schweizerischen oder ausländischen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Sie kann auch alle Finanz-, Treuhand-, Handels- oder Industriegeschäfte, bewegliche und unbewegliche Sachen tätigen, die der Verwirklichung ihres Zwecks dienen. Sie kann ihren Aktionären und Dritten Kredite oder Garantien gewähren, sich für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen garantieren.