Die Gesellschaft bezweckt den Handel, die Konzeption, die Vertretung und die Anwendung von Harzen, insbesondere im agroalimentaren Bereich, sowie von fugenlosen Belägen. Sie kann den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, für eigene oder fremde Rechnung, an in der Schweiz oder im Ausland ansässigen Handels- oder Industrieunternehmen vornehmen, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Sie kann ferner alle Geschäfte behandeln, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Dritten Kredite gewähren, sich für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Pfandtiteln oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren und ihre Vermögenswerte verpfänden, um jede Forderung zu sichern. Die Gesellschaft kann jede kommerzielle und finanzielle Tätigkeit, jede Investition oder jede andere Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht oder die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet ist. Sie kann diese Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung, als Vertreter oder Bevollmächtigter, oder durch Dritte für ihre Rechnung ausführen lassen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und an anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland teilnehmen.