Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an Gesellschaften oder an allen Geschäften kommerzieller und finanzieller Art in der Schweiz und im Ausland, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; an Aktionäre oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.