Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Sport- und Unterhaltungsinfrastrukturen. Die Gesellschaft bezweckt ferner alle immobilienwirtschaftlichen Geschäfte, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann, als Nebenzweck, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: - Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, - an anderen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, diese erwerben oder gründen, - allgemein jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die ihre Entwicklung fördert und die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt, - diese Geschäfte für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, als Vertreter, Bevollmächtigter, Kommissionär oder durch Dritte ausführen lassen, - Darlehen oder Garantien an Aktionäre, verbundene Gesellschaften oder Dritte gewähren.