Ausgenommen sind Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verboten sind. Zweck der Gesellschaft ist: a) alle mobilen und immobilen Investitionen; b) alle immobilien- und finanzwirtschaftlichen Operationen; c) die Verwaltung von Immobilien. Die Gesellschaft kann zudem: alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, mobilen oder immobilen Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Kredite oder Garantien an Gesellschaften oder Dritte gewähren, sofern dies ihre Interessen fördert.