Ausgenommen sind Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verboten sind. Der Zweck der Gesellschaft ist: a) die Verwaltung und Verwaltung aller Vermögenswerte; b) Beratung und Dienstleistungen in finanziellen und administrativen Angelegenheiten; c) der Erwerb, die Verwaltung und die Förderung von Immobilien; d) der Handel und die Verbreitung aller Produkte. Die Gesellschaft kann zudem: alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, mobilen oder immobilen Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.