Ausgenommen sind Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind. Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Ausübung von: - allen Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere dem Maklerwesen, der Immobilienvermittlung, dem Halten von Immobilien und deren Verwaltung, dem Verkauf und Kauf von Immobilien, einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen, Beratungen und Tätigkeiten; - allen Finanzaktivitäten (insbesondere die Planung von Finanzierungen im Zusammenhang mit Immobilienkäufen sowie die Steuer- und Versicherungsberatung in diesem Bereich). Als sekundärer Zweck kann die Gesellschaft, ausgenommen Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind: - jede Finanz-, Handels- oder Industrietätigkeit, beweglich oder unbeweglich, in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben; - Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; - Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.