Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen in jeder Form an anderen Gesellschaften zu erwerben, zu verwalten, zu kontrollieren, zu verwerten und gegebenenfalls zu veräußern. Die Gesellschaft kann zudem jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihren Zielen in Zusammenhang steht, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.