Beteiligungen in irgendeiner Form an anderen Gesellschaften, sowie deren Verwaltung, Kontrolle, Wertsteigerung und allfällige Veräusserung. Die Gesellschaft kann zudem jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihren Zielen steht, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; sich an allen Unternehmungen beteiligen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.