unter Ausschluss aller durch das LFAIE verbotenen Operationen: die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Vermögensüberwachung sowie die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung im Bereich der Vermögensberatung im Allgemeinen sowie alle Dienstleistungen von Family-Office-Typ. Aktivitäten, die eine Bewilligung für die Ausübung der Tätigkeit als Bank oder Wertpapierhändler erfordern, sind ausdrücklich ausgeschlossen; der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, im eigenen Namen oder im Namen von Dritten, an Handels-, Immobilien-, Hotel-, Industrie-, Finanzunternehmen durch den Erwerb von Aktien, Obligationen, Anteilen, Forderungen oder in jeder anderen geeigneten Form, in der Schweiz oder im Ausland. Die Gesellschaft kann, als sekundäres Ziel, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an anderen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, sie erwerben oder gründen; im Allgemeinen jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die ihre Entwicklung fördert und die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt; diese Operationen für sich selbst oder im Namen von Dritten als Vertreter, Beauftragter, Kommissionär durchführen oder durch Dritte für ihre Rechnung ausführen lassen; und Darlehen oder Garantien an Aktionäre, verbundene Unternehmen oder Dritte gewähren.