Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Beratungs-, Ausführungs- und Schulungsleistungen in den Bereichen Kabelanlagen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Gesellschaft kann ferner mechanische Werkstätten, Schlossereien und Schreinereien betreiben; Fabrikations-, Konstruktions-, Montage- und Installationsarbeiten durchführen; die Ausstattung von Industrie- und Freizeitfahrzeugen, den Handel, die Reparatur und Vermietung dieser Fahrzeuge sowie die Begleitung von Einzelpersonen, Gruppen und Schulen bei mittleren Montagearbeiten durchführen. Die Gesellschaft kann auch technische Übersetzungsaufträge annehmen und ausführen. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle kommerziellen, finanziellen, mobiliären oder immobiliären Transaktionen durchführen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.