Als Akteur der Kreislaufwirtschaft und insbesondere im Bereich des globalen Vertragsmanagements für Abfallbewirtschaftung hat das Unternehmen und seine verschiedenen Tochtergesellschaften im Rahmen ihrer kommerziellen und operativen Tätigkeiten einen bedeutenden positiven Einfluss auf die Umwelt. Das Unternehmen soll einen bedeutenden positiven Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt haben, im Rahmen seiner kommerziellen und operativen Tätigkeiten. Das Unternehmen kann entweder in eigenem Namen oder im Namen Dritter alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobiliaren und immobiliaren Operationen (mit Ausnahme der durch die Lex Koller verbotenen Operationen) in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck verbunden sind, unter Berücksichtigung, soweit dies durch das Gesetz erlaubt ist, im Rahmen dieser Operationen der Interessen und der allgemeinen Ausrichtung der Gruppe von Gesellschaften, der das Unternehmen angehört. Es kann auch Niederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen.