Die Gesellschaft hat zum Zweck den Kauf und Verkauf aller neuen oder gebrauchten Produkte oder Materialien, insbesondere aller eisernen oder nicht-eisernen Materialien, die für das Recycling bestimmt sind; die Beteiligung am Kapital jedes Handels- oder Industrieunternehmens, das mit Metallen oder Abfallrecycling befasst ist; alle Dienstleistungen, die dem Gesellschaftszweck dienen. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck verfolgen, alle finanziellen, kommerziellen, mobiliaren und immobiliaren Transaktionen durchführen, die nicht durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verboten sind, und alle Verträge abschließen, die zur Erfüllung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.