Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Import und Export von allen Fertig- und Halbfertigprodukten zwecks Vermarktung in der Schweiz und im Ausland. Die Gesellschaft kann auch alle Handels-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen; Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; allgemein alle Geschäfte durchführen, die einen direkten oder indirekten Bezug zum Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland haben. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.