Der Erwerb, die Gründung, der Besitz, die Verwaltung, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften als Holdinggesellschaft. Allgemein kann die Gesellschaft alle Handels-, Finanz-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Entwicklung ihres Zwecks oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit stehen, mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Geschäfte, wobei festgehalten wird, dass etwaige Immobilien ausschließlich für kommerzielle Zwecke genutzt werden; sie kann an Gesellschaften oder Unternehmen mit ähnlichem oder anderem Zweck teilnehmen und Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen sowie Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren oder erhalten.