Die Gesellschaft bezweckt die Durchführung aller immobilienwirtschaftlichen Geschäfte, ausgenommen solcher, die durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz (AIG) verboten sind. Die Gesellschaft kann: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; - Immobilien erwerben; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; - an Gesellschafter oder Dritte Darlehen gewähren oder Garantien erteilen, wenn dies ihren Interessen dient.