Die Gesellschaft hat den Zweck, Beteiligungen an anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland zu halten, zu erwerben, zu verwalten und zu veräussern sowie die Verwaltung und Verwaltung solcher Beteiligungen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Sie kann alle Geschäfte im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit sowie alle Geschäfte, die dazu dienen, den Zweck und das Interesse der Gesellschaft zu fördern, tätigen. Sie kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit ähnlichen Zwecken erwerben, mit solchen Unternehmen fusionieren, Kredite oder Garantien an ihre Gesellschafter oder an Gesellschaften derselben Gruppe gewähren und alle Verträge abschliessen, die dazu dienen, ihren Zweck zu entwickeln oder zu erreichen oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen.