Die Gesellschaft hat zum Zweck alle Arbeiten im Bereich des Bauwesens, insbesondere solche im Bereich des Stahlbaus, des Betonbaus und der Schlosserei. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren, Grundstücke erwerben oder veräussern (mit Ausnahme von Tätigkeiten, die durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer untersagt sind), alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Entwicklung und Erweiterung ihres Zwecks geeignet sind oder damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Garantien gewähren, Darlehen oder Vorschüsse an Gesellschafter oder Dritte gewähren.