Alle Immobiliengeschäfte, insbesondere den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, den Bau, die Verwaltung und den Verkauf von Immobilien (in der Schweiz mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte). Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland sowohl in eigenem Namen als auch im Namen Dritter alle Geschäfte, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen, durchführen, an allen kommerziellen, industriellen oder finanziellen Unternehmen (in der Schweiz mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte) teilnehmen, Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft ist ermächtigt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Eingriffsmassnahmen zugunsten von Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten zu treffen, sowie Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten Kredite oder Garantien zu gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.