Der Betrieb einer Schutzagentur, insbesondere Ordnungs- und Sicherheitsdienste für Personen und Sachen. Dazu gehörende Tätigkeiten, Beratungen und Dienstleistungen. Bereitstellung von Empfangs- oder Informationsagenten, die nicht den Bestimmungen der Konkordatsverträge über Sicherheitsunternehmen unterliegen. Die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Arten von Operationen - insbesondere durch alle Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: hinsichtlich ihres Standorts - in der Schweiz oder im Ausland; hinsichtlich ihres Gegenstands - ob es sich um materielle (bewegliche oder unbewegliche) oder immaterielle Vermögenswerte oder Dienstleistungen handelt; hinsichtlich ihrer Durchführung - ob durch die Gesellschaft, durch Zweigniederlassungen der Gesellschaft, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann zudem Darlehensverträge mit ihren Gesellschaftern abschließen, sei es als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.