Die Gesellschaft bezweckt die Erteilung von Rechtsberatungen und die Vertretung vor Behörden, die nicht unter Artikel 2 Absatz 1 des kantonalen Gesetzes vom 6. Februar 2001 über den Rechtsanwaltsberuf (LPAv-VS) oder Artikel 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Rechtsanwälte (LLCA) fallen, die Veröffentlichung und/oder Herausgabe von Werken oder Studien auf dem Gebiet des Rechts und die Rechtslehre. Sie kann alle mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Geschäfte sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck und das Interesse der Gesellschaft zu fördern. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit ähnlichen Zielen erwerben, mit solchen Unternehmen fusionieren, ihren Gesellschaftern oder Gesellschaften derselben Gruppe Darlehen oder Garantien gewähren und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu entwickeln oder zu erreichen, oder die damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen.