Die Gesellschaft hat zum Zweck alle Immobiliengeschäfte, ausgenommen solche, die durch das Bundesgesetz über die Anlagefonds (LFAIE) verboten sind. Die Gesellschaft kann, als sekundären Zweck, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: - Zweigniederlassungen errichten, - allgemein jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, sei sie mobil oder immobil, (ausgenommen solche, die durch das LFAIE verboten sind), die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, ausüben, - Darlehen an ihre Gesellschafter und an Dritte gewähren, - für Darlehen, die von Gesellschaftern und Dritten aufgenommen werden, als Bürge einstehen, - diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekarbriefen oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.