Die Beratung und der Handel mit allen beweglichen Waren und Gegenständen, insbesondere im Bereich von Kunstgegenständen und Luxusprodukten. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein identisches oder ähnliches Ziel wie sie selbst verfolgen, alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobiliären und immobilienbezogenen Geschäfte durchführen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte, und alle Verträge abschließen, die zur Entwicklung des Gesellschaftszwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Sie kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.