Der Erwerb, der Besitz, die Verwaltung, die Verwaltung, die Kontrolle und die Veräußerung von Beteiligungen an allen Handels-, Industrie- und Finanzunternehmen sowie anderen Vermögenswerten, insbesondere Kryptowährungen und anderen digitalen Vermögenswerten, in der Schweiz und im Ausland, ausschließlich für eigene Rechnung. Die Gesellschaft kann alle Investitions-, Liquiditätsmanagement- und Absicherungsgeschäfte durchführen, die sich direkt oder indirekt auf dieses Ziel beziehen, mit Ausnahme jeder Vermögensverwaltungs- oder Einlagentätigkeit für Dritte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland jede Handels-, Finanz- oder Vertragstätigkeit ausüben, die sich direkt oder indirekt auf ihr Ziel bezieht, mit Ausnahme der Tätigkeiten, die einer Bewilligung unterliegen und nicht ausdrücklich erhalten werden, und insbesondere mit Ausnahme der Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer verboten sind.