Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an schweizerischen oder ausländischen Gesellschaften sowie Finanzierungstätigkeiten aller Art, mit Ausnahme von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verboten sind. Die Gesellschaft kann andere Gesellschaften gründen, übernehmen und fusionieren und Holdinggesellschaften finanzieren. Die Gesellschaft kann Finanzgeschäfte aller Art tätigen und Darlehen oder Garantien gewähren oder aufnehmen. Die Gesellschaft kann innerhalb des Landes und im Ausland Immobilien und geistige Eigentumsrechte kaufen, belasten und verkaufen und durch Beschluss der Generaldirektoren innerhalb des Landes und im Ausland Zweigniederlassungen und Agenturen eröffnen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft ihren Aktionären oder anderen mit ihr verbundenen Konzerngesellschaften Sicherheiten und Garantien gewähren sowie Darlehen an ihre Aktionäre oder andere mit ihr verbundene Konzerngesellschaften gewähren.