Die Gesellschaft hat zum Zweck die Beteiligung an und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Gesellschaften, unter Vorbehalt aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Tätigkeiten; die Beratung und Expertise im Bereich der Finanzen und des Vermögensmanagements. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.