Die Gesellschaft bezweckt alle Immobiliengeschäfte, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über die Anlagefonds (LFAIE) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: - Zweigniederlassungen errichten, - an anderen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, diese erwerben oder gründen, mit ihnen fusionieren, - im Allgemeinen alle Verträge abschließen, alle Geschäfte tätigen, alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, mobiliären Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, - ihren Gesellschaftern und Dritten Kredite gewähren, - für von Gesellschaftern und Dritten aufgenommene Kredite bürgen, - diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekarbriefen oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.