Die Übernahme von finanziellen Beteiligungen an allen schweizerischen oder ausländischen Gruppierungen, Gesellschaften oder Unternehmen, die gegründet wurden oder gegründet werden sollen, und zwar auf alle Weise, insbesondere durch Einbringung von Eigenkapital oder durch den Kauf von Aktien oder Gesellschaftsanteilen, Fusionen oder Gruppierungen, sowie die Verwaltung dieser Beteiligungen, die Koordination ihrer Tochtergesellschaften und Beteiligungen, mit Ausnahme der Übernahme von Beteiligungen an schweizerischen Immobiliengesellschaften im Sinne des LFAIE. Sie kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle kommerziellen, industriellen und finanziellen Operationen durchführen, die direkt oder indirekt, ganz oder teilweise, mit ihrem Zweck zusammenhängen oder die Erreichung dieses Zwecks erleichtern.