In der Schweiz und im Ausland: alle Tätigkeiten auf den Gebieten des Baus, der Renovation und der Instandhaltung, insbesondere die Ausführung, als Generalunternehmer, aller Arbeiten des zweiten und ersten Gewerbes; die Innenarchitektur und die Dekoration; sowie die Immobilienvermittlung. Die Gesellschaft kann zudem für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte in der Schweiz und im Ausland, mit Ausnahme derjenigen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verboten sind, durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen. Sie kann auch an anderen Unternehmen teilnehmen und in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen. Sie kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite gewähren, sich für von ihren Gesellschaftern oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren und ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung einsetzen.