Die Gesellschaft bezweckt die Planung, Gestaltung von Parks und Gärten, die Grundstückspflege, insbesondere das Beschneiden, Entasten, Anbringen von Zäunen, Pflaster, Platten, Terrassen, Mauern, Feuerholz, Schneeräumung; die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, den von der Gesellschaft verfolgten Zweck zu fördern oder die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit diesem Zweck stehen; sie kann ihre Tätigkeit sowohl in der Schweiz als auch im Ausland ausüben und Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben oder sich mit anderen Gesellschaften zusammenschließen; sie kann Grundstücke erwerben, belasten, veräussern und verwalten; darüber hinaus kann die Gesellschaft alle Handlungen vornehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, mit Ausnahme der durch das DBG verbotenen Geschäfte.