Alle Makler-, Verwaltungs-, Gutachter- und Werbetätigkeiten im Bereich Immobilien; Alle Tätigkeiten, die mit Immobilien in Zusammenhang stehen, insbesondere die Finanzierung von Immobilienprojekten für professionelle oder private Kunden; Durchführung von Immobilienprojekten in der Schweiz und im Ausland; In der Schweiz darf die Gesellschaft keine durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt (FIDLEG) verbotenen Tätigkeiten ausüben. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland, sei es in eigenem Namen oder im Namen Dritter, alle kommerziellen, finanziellen oder immobilienbezogenen Tätigkeiten (mit Ausnahme der durch das FIDLEG verbotenen Tätigkeiten) ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen, Beteiligungen an allen kommerziellen, industriellen oder finanziellen Unternehmen (mit Ausnahme der durch das FIDLEG verbotenen Tätigkeiten) erwerben, Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Vermittlungsmassnahmen zugunsten der Aktionäre, der Konzerngesellschaften oder Dritter zu treffen, sowie den Aktionären, den Konzerngesellschaften oder Dritten Kredite oder Garantien zu gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.