Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Optik- und Brillenfachgeschäfts sowie aller damit verbundenen Tätigkeiten. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, alle wirtschaftlichen, industriellen, finanziellen, mobiliären und immobiliären Geschäfte tätigen, ausser jenen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind, und alle Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.