Die Gesellschaft erbringt Finanzdienstleistungen im Bereich Vermögensverwaltung und Anlageberatung im Sinne des Bundesgesetzes vom 15. Juni 2018 über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) sowie Dienstleistungen im Bereich der Entgegennahme und Übertragung von Aufträgen über Finanzinstrumente im Namen und auf Rechnung von Dritten. Diese Tätigkeiten unterliegen einer Bewilligungspflicht gemäss dem Bundesgesetz vom 15. Juni 2018 über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG). Die Gesellschaft kann weitere Tätigkeiten ausüben, einschließlich Tätigkeiten als Finanzintermediär im Sinne des Geldwäschereigesetzes, die ihren Hauptzweck fördern oder unterstützen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und an anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland teilnehmen und alle Geschäfte führen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Vermögenswerte, einschließlich Immobilien, erwerben, belasten, veräussern und verwalten, mit Ausnahme von Geschäften, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind. Sie kann auch Finanzierungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchführen und Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte abschliessen, soweit es sich nicht um eine bewilligungspflichtige Tätigkeit im Sinne des Bankengesetzes, als Fondsleitung oder als Effektenhändler im Sinne des Finanzinstitutsgesetzes handelt.