Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung aller Immobiliengeschäfte, den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, den Bau, die Verwaltung und den Verkauf aller Immobilien, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Binnenmarkt verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck verfolgen, alle mobilen und immobilen Geschäfte durchführen, Sicherheiten leisten, Bürgschaften übernehmen, den Gesellschaftern oder Dritten Darlehen gewähren und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen.