Die Gesellschaft hat zum Zweck, Anlageberatung für private, institutionelle oder öffentliche Anleger zu erbringen, ohne jedoch Finanzvermittlungstätigkeiten auszuüben. Die Gesellschaft kann die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Handels- oder Industrieunternehmen in der Schweiz oder im Ausland, durch den Erwerb von Aktien, Anleihen, Anteilen, Forderungen oder andere geeignete Formen, Patente und Marken, für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, vornehmen. Die Gesellschaft kann Darlehen an Aktionäre oder Dritte gewähren, sich für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Pfandbriefen oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen garantieren und ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung einsetzen. Die Gesellschaft kann jede kommerzielle und finanzielle Tätigkeit, jede Investition oder andere Tätigkeit, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt oder zur Erreichung dieses Zwecks geeignet ist, ausführen. Sie kann diese Operationen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, als Vertreter oder Bevollmächtigter, oder durch Dritte ausführen lassen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und an anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland teilnehmen.