Der ausschließliche Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung ihres Vermögens oder ihrer Teilvermögen in Form eines kollektiven Kapitalanlage gemäß dem LPCC und seinen Verordnungen (die "Gesetzgebung über kollektive Kapitalanlagen") sowie die Bildung des Aktienkapitals der Anleger und die Tätigkeit der Verbreitung ihrer Anlegeraktien. Die Immobiliensociété d'investissement à capital variable (SICAV) investiert die Investoren-Teilvermögen, wie in Art. 3 Abs. 4 definiert, in direkte und indirekte Investitionen im Immobiliensektor, im Bereich des Tourismus oder im Hotelgewerbe. Die Investitionen werden hauptsächlich in touristischen Gebieten, insbesondere in den Bergregionen, in der ganzen Schweiz getätigt. Um dieses Ziel zu erreichen, investiert die SICAV in Immobilienwerte im Sinne von Art. 59 LPCC, insbesondere in Immobilien und ihre Zubehör. Die SICAV kann außerdem ihr Vermögen oder das Vermögen ihrer Teilvermögen in dem durch die Anlagevorschriften zugelassenen Umfang anlegen. Die Anlagepolitik und ihre Einschränkungen sowie die Anlageinstrumente und -techniken sind im Anlagevorschriften detailliert geregelt. Vorbehaltlich der kurzfristigen Bedürfnisse der SICAV an liquiden Mitteln verfolgt der Verwaltungsrat die Politik, das Unternehmer-Teilvermögen in Obligationen, Anleihen und andere festverzinsliche oder variabel verzinsliche Wertpapiere oder Forderungsrechte der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie in Bankeinlagen mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten bei in der Schweiz ansässigen Banken anzulegen. Die SICAV kann auch das notwendige mobile und immobile Vermögen für die direkte Ausübung ihrer Tätigkeit erwerben. Die SICAV kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alle Maßnahmen ergreifen und alle Geschäfte tätigen, die sie für zweckmäßig und angemessen hält, um ihren Zweck zu erreichen.