1. Der Zweck der Gesellschaft ist der Handel mit Konsumgütern und Dienstleistungen. 2. Die Gesellschaft kann die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen, sowohl im eigenen Namen als auch im Namen Dritter, an in der Schweiz oder im Ausland ansässigen Handels- oder Industrieunternehmen durch den Erwerb von Aktien, Obligationen, Anteilen, die Übernahme von Forderungen oder jede andere geeignete Form, die Übernahme von Patenten und Markenrechten vornehmen. 3. Die Gesellschaft kann den Aktionären oder Dritten Kredite gewähren, sich für Kredite, die von den Aktionären oder Dritten aufgenommen wurden, verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren und ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung einsetzen. 4. Die Gesellschaft kann jede kommerzielle und finanzielle Tätigkeit ausüben, jede Investition oder andere Maßnahme, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt oder zur Erreichung dieses Zwecks geeignet ist. Sie kann diese Operationen für sich selbst oder im Namen Dritter, als Vertreter oder Bevollmächtigter, durchführen oder durch Dritte ausführen lassen. 5. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und an anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland teilnehmen.