Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von allen öffentlichen Einrichtungen in der Schweiz und im Ausland, sie kann Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, alle kommerziellen, finanziellen, industriellen, mobiliären oder immobiliären Geschäfte durchführen, ausgenommen jene, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind, und alle Verträge abschließen, die zur Erfüllung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen, sowie alle schweizerischen oder ausländischen Gesellschaften vertreten, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen.