Die Gesellschaft bezweckt in der Schweiz und im Ausland, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, den Erwerb, die Veräusserung, die Verwaltung und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften und Unternehmen. Als Nebenzweck kann die Gesellschaft, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, auch: - jede finanzielle, kommerzielle, industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - ihren Aktionären oder Dritten Darlehen gewähren, wenn dies ihren Interessen dient; - für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Darlehen bürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe von Pfandbriefen, durch jede Art von Sicherungsrechten oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.