alle Immobiliengeschäfte, insbesondere den Kauf, Verkauf, das Courtage- und das Promotionsgeschäft, soweit diese nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) unterliegen; den Betrieb eines allgemeinen Bau- und Bauleitungsgeschäfts; die Organisation, Überwachung und Durchführung von Bauprojekten sowie die Bauleitung; den Kauf, Verkauf, Import und Export aller mit dem Bauwesen verbundenen Materialien. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle kommerziellen, finanziellen oder immobilienbezogenen Transaktionen durchführen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.