Die Gesellschaft hat den Zweck, Beteiligungen an anderen schweizerischen und/oder ausländischen Gesellschaften zu halten, zu verwalten, zu verwalten und zu erwerben, mit Ausnahme der Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind. Die Gesellschaft kann:
- jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, mobil oder immobil, direkt oder indirekt im Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben;
- Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen;
- an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Verbindung stehen;
- Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.