Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, jede Tätigkeit im Bereich des Immobilienwesens auszuüben, insbesondere den Bau, den Kauf, den Verkauf, das Makler- und Verwaltungsgeschäft, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BewG) verbotenen Immobiliengeschäfte. Die Gesellschaft kann jede finanzielle, kommerzielle, industrielle, mobile oder immobiliäre Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht oder dessen Verwirklichung fördert, Verträge abschließen, die geeignet sind, ihre Tätigkeiten zu entwickeln oder die direkt oder indirekt damit zusammenhängen, Erträge in Form von Zinsen, Provisionen und Dividenden erhalten, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, Beteiligungen erwerben oder Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen oder erwerben, an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen. Sie kann diese Operationen sowohl für eigene Rechnung als auch für Rechnung Dritter durchführen. Sie kann Darlehen gewähren und Sicherheiten für jede Person, insbesondere für ihre Gesellschafter und Geschäftsführer, bestellen.